Barriere­freiheits­erklÀrung

Informationen zur KonformitĂ€t gemĂ€ĂŸ Barrierefreiheitsgesetz

Wir sind bemĂŒht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz zur Umsetzung der europĂ€ischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) ĂŒber die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugĂ€nglich zu gestalten. Dabei wurde die Richtlinie fĂŒr barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 AA – so weit wie möglich eingehalten.
Diese ErklĂ€rung zur Barrierefreiheit gilt fĂŒr die Website www.kreischberg.at.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgefĂŒhrten Inhalte sind aus den folgenden GrĂŒnden nicht barrierefrei:

Aus wirtschaftlichen und organisatorischen GrĂŒnden ist es derzeit noch nicht möglich, Ă€ltere PDF-Dokumente und Office-Dokumente (etc.) sowie Videos und Tonaufnahmen barrierefrei zu gestalten.

Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, enthalten. FĂŒr diese Inhalte Dritter kann bezĂŒglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden und sie sind daher von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen.

Die aufgelisteten Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen werden laufend korrigiert.

Erstellung der ErklÀrung zur Barrierefreiheit

Diese ErklÀrung wurde am 11.06.2025 erstellt.

Die ErklÀrung wurde auf Grundlage einer von pixelpoint multimedia werbe GmbH vorgenommenen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Unsere Website wird laufend verbessert. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und ZugĂ€nglichkeit ein großes Anliegen. Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschrĂ€nken, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail an office@kreischberg.at mitzuteilen.
In diesem Fall beschreiben Sie bitte kurz das Problem und fĂŒhren Sie die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prĂŒfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des jeweiligen Bundeslandes wenden. Den Kontakt dazu finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/frauenfoerderung-und-gleichbehandlung/gleichbehandlung/4/3/Seite.1860573.html

Die Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle dahingehend geprĂŒft, ob sie sich auf VerstĂ¶ĂŸe gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes, insbesondere MĂ€ngel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.